Sitzung: 20.02.2018 BA/046/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde wird gebeten
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die
Beleuchtung, Anbringungshöhe und der Mindestabstand (zur Vermeidung von Schäden
bei der Überfahrung der zwischen dem Anwesen und der Kreisstraße befindlichen
gemeindlichen Fläche) zur Kreisstraße AB 22 mit der Kreisstraßenverwaltung im
Landratsamt Aschaffenburg abzustimmen.
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die
gestalterischen Belange wegen der umliegenden Baudenkmale (Klostertor – Anwesen
Schmerlenbacher Straße 18 - Wallfahrtskirche St. Agatha) mit der Unteren
Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Aschaffenburg abzustimmen.
Unabhängig dessen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.