Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde wird gebeten

 

-              die Beleuchtung, Anbringungshöhe und der Mindestabstand (zur Vermeidung von Schäden bei der Überfahrung der zwischen dem Anwesen und der Kreisstraße befindlichen gemeindlichen Fläche) zur Kreisstraße AB 22 mit der Kreisstraßenverwaltung im Landratsamt Aschaffenburg abzustimmen.

 

-              die gestalterischen Belange wegen der umliegenden Baudenkmale (Klostertor – Anwesen Schmerlenbacher Straße 18 - Wallfahrtskirche St. Agatha) mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Aschaffenburg abzustimmen.

 

Unabhängig dessen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.