Beschluss: Mehrfachbeschluss

Beschluss:

 

Eine Ortseinsichtnahme vor der nächsten Sitzung des Bauausschusses erfolgt nicht.

 

Mehrheitlich beschlossen   Ja 8  Nein 1  Anwesend 9

 

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Wohnhaus außerhalb der Baugrenze im Bereich einer privaten Grünfläche) für ein Bauvorhaben mit zwei Wohneinheiten wird unter Beachtung der nachstehenden Vorgaben erteilt:

 

Die Erschließung des auf den Flurstücken 131/9 und 123, jeweils Gemarkung Hösbach, vorgesehenen Wohnhauses über die Hauptstraße, entlang des Anwesens Hauptstraße 86, muss gesichert sein.

 

Die erforderlichen Stellplätze unter Beachtung der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind nachzuweisen.

 

In den ergänzten Planunterlagen wird entgegen der Antragsformulierung des Entwurfsverfassers ein zweigeschossiges Gebäude zuzüglich Satteldach (Dachneigung 40°) mit einem zusätzlich freigegrabenen Untergeschoss dargestellt. Eine diesbezüglich erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgt derzeit nicht. Hinsichtlich der Anzahl der vorgesehenen Geschosse ist zunächst in der Antragstellung eine Klarstellung der im Rahmen des Vorbescheids zu stellenden Frage erforderlich. Entsprechend sind die Details der vorgesehenen Bebauung vom Antragsteller noch auszuarbeiten und in einer späteren Sitzung zu beschließen.

 

Einstimmig beschlossen   Ja 9  Nein 0  Anwesend 9