Sitzung: 12.06.2018 BA/050/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben am Gewässer Hösbach, somit in einer
Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der
Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten,
in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete
Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.
Vom Antrag auf
Abweichung vom Abstandsflächenrecht wird Kenntnis genommen.
Entsprechend der
Baugenehmigung vom 04. Juni 1987 (Bauplan-Nr. 0549/87) sind auf dem Anwesen
vier Stellplätze anzuordnen. Hinsichtlich des zusätzlich geplanten Wohnraums
sind die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu beachten. Die Planung
ist ggf. entsprechend zu ergänzen.
Das gemeindliche Einvernehmen für den vorgesehenen Dachgeschossausbau samt Dachaufbauten sowie für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Baulinie) wird erteilt.