Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Hösbach, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.

 

Vom Antrag auf Abweichung vom Abstandsflächenrecht wird Kenntnis genommen.

 

Entsprechend der Baugenehmigung vom 04. Juni 1987 (Bauplan-Nr. 0549/87) sind auf dem Anwesen vier Stellplätze anzuordnen. Hinsichtlich des zusätzlich geplanten Wohnraums sind die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu beachten. Die Planung ist ggf. entsprechend zu ergänzen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für den vorgesehenen Dachgeschossausbau samt Dachaufbauten sowie für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Baulinie) wird erteilt.