Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben an den Gewässern Aschaff und Hösbach, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.

 

Von der beantragten Abweichung bezüglich der Abstandsflächen und Barrierefreiheit wird Kenntnis genommen.

 

Eine Verschmelzung der beiden Baugrundstücke oder zumindest eine dingliche Sicherung (Zufahrt, Stellplätze usw.) ist vorzunehmen.

 

Bei Einhaltung der Begrünungsvorgabe der Stellplatzsatzung (Nachweis liegt noch nicht vor) kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.