Sitzung: 12.06.2018 BA/050/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben an den Gewässern Aschaff und Hösbach, somit in einer
Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der
Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten,
in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete
Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.
Von der beantragten Abweichung bezüglich der Abstandsflächen und
Barrierefreiheit wird Kenntnis genommen.
Eine Verschmelzung der beiden Baugrundstücke oder zumindest eine
dingliche Sicherung (Zufahrt, Stellplätze usw.) ist vorzunehmen.
Bei Einhaltung der Begrünungsvorgabe der Stellplatzsatzung (Nachweis
liegt noch nicht vor) kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.