Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Es wird festgehalten, dass bei Erteilung einer Baugenehmigung für die vorgesehene Veranstaltungsstätte lärmbedingt, aber auch hinsichtlich des beschränkten privaten aber auch öffentlichen Stellplatzangebots ein erhebliches Konfliktpotenzial für die Ortsgemeinschaft entstehen kann. Über diese nachbarschaftlichen Belange samt der Anzahl der erforderlichen Stellplätze, hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.

 

Unter der Vorgabe, dass seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg auch zu überprüfen ist, ob für die Ausstellungsflächen auf dem Grundstück zusätzliche Stellplätze erforderlich sind, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt;

fehlende Stellplätze sind ggf. zu ergänzen.