Sitzung: 12.06.2018 BA/050/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Es wird
festgehalten, dass bei Erteilung einer Baugenehmigung für die vorgesehene
Veranstaltungsstätte lärmbedingt, aber auch hinsichtlich des beschränkten
privaten aber auch öffentlichen Stellplatzangebots ein erhebliches
Konfliktpotenzial für die Ortsgemeinschaft entstehen kann. Über diese
nachbarschaftlichen Belange samt der Anzahl der erforderlichen Stellplätze, hat
die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.
Unter der Vorgabe,
dass seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg auch zu
überprüfen ist, ob für die Ausstellungsflächen auf dem Grundstück zusätzliche
Stellplätze erforderlich sind, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt;
fehlende
Stellplätze sind ggf. zu ergänzen.