Sitzung: 05.07.2018 HA/019/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Befangen: 0
Beschluss:
Der Markt Hösbach gewährt den Gewerbetreibenden im Rahmen der Wirtschaftsförderung auf den Nennwert der Rabattkarten (Wertmarken) einen Nachlass i. H. v. 10 %.
Weiterhin übernimmt der Markt Hösbach die Kosten für die Codierung und Auslieferung der Rabattkarten.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Hauptausschuss jährlich über die Entwicklungen in Kenntnis zu setzen.