Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Bei dem Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen dem Anspruch der Gewerbetreibenden ihre genehmigten Betriebe auszuüben und ggf. erweitern zu können und dem Ruhebedürfnis der Anwohner.

 

Die Beibehaltung von Gewerbebetrieben am gegenständlichen Standort, wie diese im gemeindlichen Flächennutzungsplan festgeschrieben sind, ist aus städtebaulicher Sicht sinnvoll und im Sinne der Ortsentwicklung ebenda auch weiterhin erforderlich.

 

Entsprechend wird das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Wohnbebauung nicht erteilt.

 

Hinweis:

 

Das gegenständliche Gebiet ist für eine Bebauung konzipiert, für die eine zur Verfügung stehende Löschwassermenge von 48 cbm/ ausreichend ist. Die diesbezüglich erforderliche Überprüfung hat ggf. in einem späteren Baugenehmigungsverfahren zu erfolgen.