Sitzung: 11.09.2018 BA/053/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Bei dem
Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen kommt es immer wieder zu Konflikten
zwischen dem Anspruch der Gewerbetreibenden ihre genehmigten Betriebe auszuüben
und ggf. erweitern zu können und dem Ruhebedürfnis der Anwohner.
Die Beibehaltung
von Gewerbebetrieben am gegenständlichen Standort, wie diese im gemeindlichen
Flächennutzungsplan festgeschrieben sind, ist aus städtebaulicher Sicht
sinnvoll und im Sinne der Ortsentwicklung ebenda auch weiterhin erforderlich.
Entsprechend wird
das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Wohnbebauung nicht erteilt.
Hinweis:
Das gegenständliche Gebiet ist für eine Bebauung konzipiert, für die
eine zur Verfügung stehende Löschwassermenge von 48 cbm/ ausreichend ist. Die
diesbezüglich erforderliche Überprüfung hat ggf. in einem späteren
Baugenehmigungsverfahren zu erfolgen.