Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Über die vorgetragenen Bedenken der Grundstücksnachbarn hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung für die im Bebauungsplan festgesetzte Traufhöhe des Wohnhauses wird nicht erteilt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung für die im Bebauungsplan festgesetzte Traufhöhe der Garagen wird nicht erteilt.

 

Über die Gebäudeeinstellung im Gelände hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Garagenbedachung, Garagenstandort, Dachgeschossausbau) wird erteilt.

 

Die erforderlichen Stellplätze samt Zufahrten sind jeweils in ausreichender Breite nachzuweisen.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Feldkahl, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.