Sitzung: 11.09.2018 BA/053/2018
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Errichtung des
landwirtschaftlichen Gebäudes werden unter Beachtung der nachfolgenden Vorgaben
erteilt:
Das gemeindliche
Einvernehmen für eine seitliche Andienung der Halle sowie für eine zusätzliche
Nutzung der dortigen seitlichen und rückwärtigen Flächen im Außenbereich wird
nicht erteilt.
Entsprechend den
Vorgaben des Bebauungsplans ist der Übergang zwischen dem Geltungsbereich des
Bebauungsplans und dem angrenzenden Außenbereich mit Baum- und Strauchgruppen
abzuschirmen.
Die für das
landwirtschaftliche Gebäude erforderlichen Stellplätze sind innerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans anzulegen.
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben am Gewässer Winzenhohler Bach, somit in einer
Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der
Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten
durch geeignete Schutzmaßnahmen, in Abstimmung mit dem Landratsamt
Aschaffenburg, vorbeugend tätig zu werden.