Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die Errichtung des landwirtschaftlichen Gebäudes werden unter Beachtung der nachfolgenden Vorgaben erteilt:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für eine seitliche Andienung der Halle sowie für eine zusätzliche Nutzung der dortigen seitlichen und rückwärtigen Flächen im Außenbereich wird nicht erteilt.

 

Entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans ist der Übergang zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans und dem angrenzenden Außenbereich mit Baum- und Strauchgruppen abzuschirmen.

 

Die für das landwirtschaftliche Gebäude erforderlichen Stellplätze sind innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans anzulegen.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Winzenhohler Bach, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen, in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, vorbeugend tätig zu werden.