Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze) wird nicht erteilt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze) dann zu erteilen wenn eine Planung vorgelegt wird, die die nachstehenden Vorgaben berücksichtigt:

 

-               Extensive Begrünung des Carportdachs mit einer Substratauflage von mindestens 7 cm (zwecks Verdunstung des Regenwassers bzw. Rückhaltung zum zeitverzögerten Ablauf in die Kanalisation);

-               die Stellflächen im Carport müssen mit offenen Fugen, z.B. Rasenfugen oder Gittersteinen oder als Schotterfläche, jeweils mit versickerungsfähigem Unterbau, ausgestattet werden.

-               Rückbau der beiden bestehenden Stellplätze rückwärtig des beantragten Carports und stattdessen gärtnerische Gestaltung ebenda.

 

Das als Bestand dargestellte Gartenhaus wird von dieser Genehmigung nicht erfasst.