Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Durch den beantragten Mauerbau mit einer Außenhöhe bis zu 1,50 m werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange nicht berührt.

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für die beantragte Mauer mit einer Außenhöhe von 1,50 m, anstatt 1,10 m, wird erteilt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Terrasse an der Grundstücksgrenze ist mit dieser Befreiung nicht verbunden.

 

Das als Bestand dargestellte Gartenhaus wird von dieser Baugenehmigung nicht erfasst.