Sitzung: 09.10.2018 BA/054/2018
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Beschluss:
Durch den beantragten
Mauerbau mit einer Außenhöhe bis zu 1,50 m werden öffentlich-rechtlich
geschützte nachbarliche Belange nicht berührt.
Die Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplans für die beantragte Mauer mit einer
Außenhöhe von 1,50 m, anstatt 1,10 m, wird erteilt.
Das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung einer Terrasse an der Grundstücksgrenze ist mit dieser
Befreiung nicht verbunden.
Das als Bestand
dargestellte Gartenhaus wird von dieser Baugenehmigung nicht erfasst.