Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die unter 1. beschriebene Straßenfläche „Am Heigenberg“ bestehend aus der Fl.Nr. 1900 Gemarkung Rottenberg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.