Sitzung: 18.10.2018 MGR/057/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24, Befangen: 0
Beschluss:
Die unter
1. beschriebene Straßenfläche „Am Heigenberg“ bestehend aus der Fl.Nr. 1900
Gemarkung Rottenberg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG zur
Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.