Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Markt Hösbach gewährt den freigemeinnützigen Trägern rückwirkend ab 01.01.2016 neben dem gesetzlichen Förderanspruch nach Art. 18 BayKiBiG zusätzlich 90 % des ungedeckten Betriebsaufwands als freiwilligen, ergänzenden Zuschuss.

Grundlage der zusätzlichen freiwilligen Förderung ist der durchschnittliche Jahreswert eines Anstellungsschlüssels zwischen 1 : 9,0 und 1 : 11,0. Kalendermonatliche Abweichungen bleiben unschädlich, solange die Jahresmittelwerte eingehalten werden.