Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenzen, Grünflächen) wird bei Beachtung der nachstehenden Vorgaben erteilt:

 

-       Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat der Antragsteller für das beantragte Bauvorhaben den Nachweis zu erbringen, dass die für das gegenständliche Gebiet konzipierte und zur Verfügung stehende Löschwassermenge ausreichend ist.

-       Das im Bebauungsplan vorgegebene Sichtdreieck im Einmündungsbereich Daimlerstraße und Siemensstraße ist zwingend einzuhalten.

-       Die Anordnung des Behindertenparkplatzes im Ausfahrtbereich (Feuerwehrzufahrt) ist zu ändern.

-       Die Anordnung der Stellplätze in der Parkgarage ist hinsichtlich der Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten zu prüfen.

-       Die insgesamt erforderlichen Stellplätze müssen auf dem zu verschmelzenden Baugrundstück nachgewiesen werden.

-       Die Bereiche die als Zufahrts- sowie auch als Stellplatzflächen über den genehmigten Bestand hinaus, nördlich der bestehenden Halle, versiegelt werden sind mit wasserdurchlässigen Pflastersystemen oder begrünten Pflasterflächen (z.B. Rasengittersteinen), jeweils mit den hierfür erforderlichen Tragschichten, zu errichten.