Sitzung: 06.11.2018 BA/055/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die
beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenzen,
Grünflächen) wird bei Beachtung der nachstehenden Vorgaben erteilt:
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Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat der Antragsteller für das beantragte
Bauvorhaben den Nachweis zu erbringen, dass die für das gegenständliche Gebiet
konzipierte und zur Verfügung stehende Löschwassermenge ausreichend ist.
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Das im
Bebauungsplan vorgegebene Sichtdreieck im Einmündungsbereich Daimlerstraße und
Siemensstraße ist zwingend einzuhalten.
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Die
Anordnung des Behindertenparkplatzes im Ausfahrtbereich (Feuerwehrzufahrt) ist
zu ändern.
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Die
Anordnung der Stellplätze in der Parkgarage ist hinsichtlich der Zu- und
Abfahrtsmöglichkeiten zu prüfen.
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Die
insgesamt erforderlichen Stellplätze müssen auf dem zu verschmelzenden
Baugrundstück nachgewiesen werden.
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Die Bereiche
die als Zufahrts- sowie auch als Stellplatzflächen über den genehmigten Bestand
hinaus, nördlich der bestehenden Halle, versiegelt werden sind mit
wasserdurchlässigen Pflastersystemen oder begrünten Pflasterflächen (z.B.
Rasengittersteinen), jeweils mit den hierfür erforderlichen Tragschichten, zu
errichten.