Beschluss: Mehrfachbeschluss

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Halle 2, welche sich teilweise im Überschwemmungsbereich befindet, wird nicht erteilt. Es gilt zu beachten, dass die Verrohrung des Winzenhohler Bachs und des gemeindlichen Mischwasserkanals, einschließlich der hierzu erforderlichen Arbeitsbreiten, grundsätzlich von Überbauungen freizuhalten sind.

 

Einstimmig beschlossen    Ja 9  Nein 0  Anwesend 9

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze) für die beantragte Halle 3 wird erteilt.

 

Mehrheitlich beschlossen    Ja 5  Nein 4  Anwesend 9