Sitzung: 15.11.2018 MGR/058/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0
Beschluss:
Der seitens
des Büro Richter/Schäffner, Aschaffenburg vorgelegte Bebauungs- und
Grünordnungsplan „Gewerbepark Frohnrad – Teilbebauungsplan 1“ nebst Begründung
und Umweltbericht in der Fassung vom 13.11.18 wird gebilligt.
Die
zulässige Wandhöhe soll allerdings für die Flur-Nr. 5900/8 bis 5900/13 auf 12 m
festgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die
Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind über die
öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.