Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der seitens des Büro Richter/Schäffner, Aschaffenburg vorgelegte Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbepark Frohnrad – Teilbebauungsplan 1“ nebst Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.11.18 wird gebilligt.

 

Die zulässige Wandhöhe soll allerdings für die Flur-Nr. 5900/8 bis 5900/13 auf 12 m festgesetzt werden.

 

 Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.