Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Hösbach, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.

 

Seitens des Landratsamtes ist die Verträglichkeit des Vorhabens im Bezug auf die Hochwassersituation zu prüfen; ggf. ist diesbezüglich vom Antragsteller eine wasserbauliche Studie zu fordern.