Sitzung: 04.12.2018 BA/056/2018
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass
sich das Bauvorhaben am Gewässer Hösbach, somit in einer Hochwassergefahrenfläche,
befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht
haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, in Abstimmung mit dem
Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu
werden.
Seitens des
Landratsamtes ist die Verträglichkeit des Vorhabens im Bezug auf die
Hochwassersituation zu prüfen; ggf. ist diesbezüglich vom Antragsteller eine
wasserbauliche Studie zu fordern.