Sitzung: 04.12.2018 BA/056/2018
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Traufhöhe) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Die erforderlichen Stellplätze sind über den Finkenweg bzw. über die Mühlstraße anfahrbar anzulegen; die Vorgaben der Stellplatzsatzung hinsichtlich der erforderlichen Begrünung des Vorgartenbereichs sind hierbei zu beachten.