Sitzung: 04.12.2018 BA/056/2018
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das vorgesehene
Bauvorhaben fügt sich aufgrund seiner Länge, Breite und Geschlossenheit nicht
in die Umgebung ein da aufgrund der vorgesehenen Dimensionen eine neue Art der
baulichen Nutzung in das Baugebiet hereingetragen wird. Das Bauvorhaben fällt
in seinem Umfang, bezogen auf die vorhandene Gebietsprägung, offensichtlich aus
dem Rahmen.
Sofern die absolute
Größe des vorgesehenen Gebäudes reduziert wird kann das gemeindliche
Einvernehmen für ein Bauvorhaben mit zwei Geschossen und einem zurückgesetzten
Staffelgeschoss, anstelle eines Dachgeschosses mit geneigten Dachflächen, in
Aussicht gestellt werden (Frage 1).
Das gemeindliche
Einvernehmen zu einem Anbau an das Anwesen Schöllkrippener Straße 23 (Flur-Nr.
368, Gemarkung Hösbach) wird bei Beachtung der vorstehenden Antwort zu Frage 1
in Aussicht gestellt (Frage 2).
Das gemeindliche
Einvernehmen zu dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wird nicht erteilt (Frage 3).
Die Frage 4 kann seitens des Marktes
Hösbach insofern beantwortet werden, dass die Zahl der Wohneinheiten in einem
Wohngebiet - ohne eine planerische Festsetzung - kein im Rahmen des Einfügens
beachtliches Kriterium darstellt.
Am 26 November 2018
wurden zwei zusätzliche alternative Ansichten eines gegliederten Baukörpers mit
a) zweimal vier Geschossen bzw. b) einmal vier und einmal drei Geschossen
vorgelegt. Die Firsthöhe des viergeschossigen Baukörpers entspricht der
Firsthöhe des Anwesens Schöllkrippener Straße 17 (Flur-Nr. 401, Gemarkung
Hösbach). Das gemeindliche Einvernehmen zu einer
Planung mit vier Vollgeschossen wird nicht in Aussicht gestellt (Frage 5).
Das gemeindliche
Einvernehmen für Abweichungen von den Vorgaben der gemeindlichen
Stellplatzsatzung wird nicht in Aussicht gestellt (Frage 6).
Zur Beantwortung
der Frage 7 sind weitergehende
Unterlagen vorzulegen die die vorgesehenen Abgrabungen samt Stützmauern
konkretisieren.