Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

-       die insgesamt erforderliche Löschwassermenge muss tatsächlich sichergestellt sein.

-       die erforderlichen Stellplätze auf dem Flurstück 19, Gemarkung Wenighösbach, sind grundbuchrechtlich zu sichern. An den beiden seitlichen Grenzen dieses Grundstücks ist jeweils ein mindestens 1,5 m breiter Pflanzsteifen anzulegen und zu begrünen.