Sitzung: 15.01.2019 BA/057/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauvorhaben wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
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die insgesamt erforderliche Löschwassermenge muss tatsächlich
sichergestellt sein.
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die erforderlichen Stellplätze auf dem Flurstück 19, Gemarkung
Wenighösbach, sind grundbuchrechtlich zu sichern. An den beiden seitlichen Grenzen
dieses Grundstücks ist jeweils ein mindestens 1,5 m breiter Pflanzsteifen
anzulegen und zu begrünen.