Sitzung: 12.02.2019 BA/058/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Zaunhöhe) wird erteilt.
Der gemeindliche
Kanal im angrenzenden Wegebereich (Flur-Nr. 1564, Gemarkung Feldkahl) darf
durch die Baumaßnahme nicht beschädigt werden. Der Antragsteller hat auf eigene
Kosten, in Abstimmung mit dem Markt Hösbach, die erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen durchzuführen damit durch seine Baumaßnahmen die Stabilität
der Verrohrung nicht gefährdet wird.