Sitzung: 19.03.2019 BA/059/2019
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9
Beschluss:
Über die
vorgetragenen Bedenken der Grundstücksnachbarn hat die Untere
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.
Das gemeindliche
Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans (Baugrenze, Garagenbedachung, Garagenstandort,
Dachgeschossausbau) wird erteilt.
Die im
Bebauungsplan festgesetzten Traufhöhen des Wohnhauses und der Garagen sind
einzuhalten. Diesbezüglich etwaig erforderliche Befreiungen werden nicht
erteilt.
Über die Gebäudeeinstellung
im Gelände hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu
entscheiden.
Die erforderlichen
Stellplätze samt Zufahrten sind jeweils in ausreichender Breite nachzuweisen.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Feldkahl, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird angeraten, in Abstimmung mit dem Landratsamt Aschaffenburg, durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.