Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 1

Beschluss:

 

  1. Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit diese erheblich sind und deren Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Marktgemeinderates erfolgte, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

  1. Für die mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 09.05.2019 festgestellte Jahresrechnung 2017 des Marktes Hösbach wird die Entlastung erteilt.