Sitzung: 09.05.2019 MGR/067/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 1
Beschluss:
- Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit diese erheblich sind und deren Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Marktgemeinderates erfolgte, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
- Für die mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 09.05.2019 festgestellte Jahresrechnung 2017 des Marktes Hösbach wird die Entlastung erteilt.