Sitzung: 14.05.2019 BA/061/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Überschwemmungsbereich) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
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Der durch
das Vorhaben entstehende Retentionsraumverlust ist nach Möglichkeit an
geeigneter Stelle auf dem Baugrundstück auszugleichen.
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Der
Grundstückseigentümer hat gegenüber dem Markt Hösbach eine
Haftungsausschlusserklärung abzugeben.
- Gemäß Art 6 Abs. 9 BayBO darf die Gesamtlänge von Gebäuden je Grundstücksgrenze maximal 9 m betragen. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.