Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Überschwemmungsbereich) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

-       Der durch das Vorhaben entstehende Retentionsraumverlust ist nach Möglichkeit an geeigneter Stelle auf dem Baugrundstück auszugleichen.

 

-       Der Grundstückseigentümer hat gegenüber dem Markt Hösbach eine Haftungsausschlusserklärung abzugeben.

 

-       Gemäß Art 6 Abs. 9 BayBO darf die Gesamtlänge von Gebäuden je Grundstücksgrenze maximal 9 m betragen. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.