Sitzung: 10.09.2019 BA/065/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Die Außenbereichsgrenze ist ggf. aufgrund topografischer Gegebenheiten vor Ort zu ermitteln und von einer Bebauung samt Einzäunung freizuhalten.
Die Flurstücke 64/3 und 64/1, jeweils Gemarkung Feldkahl, sind zu verschmelzen. Alternativ sind bezüglich des Flurstücks 64/3, Gemarkung Feldkahl, das Geh- und Fahrtrecht sowie das Recht zur Verlegung der erforderlichen Versorgungsleitungen notariell zu sichern.