Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Anzahl der vorgesehenen Vollgeschosse, i. B. hinsichtlich des Staffelgeschosses, ist vom Landratsamt Aschaffenburg zu überprüfen. Entsprechendes gilt hinsichtlich der einzuhaltenden Wandhöhen; Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hierfür wurden nicht beantragt und werden entsprechend nicht erteilt.

 

Das gegenständliche Gebiet ist für eine Bebauung konzipiert für die eine zur Verfügung stehende Löschwassermenge von 48 cbm ausreichend ist. Vorbehaltlich der Vorlage einer diesbezüglichen Bestätigung des Brandschutzsachverständigen wird

 

a)    das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Dachneigung) zugunsten der vorgesehenen Dachbegrünung erteilt.

b)    das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für den im Vorgartenbereich vorgesehenen Stellplatz erteilt.

 

Vom Antrag auf Abweichung von den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der erforderlichen Barrierefreiheit wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Landratsamt Aschaffenburg.

 

Auf die Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen gem. Art. 7 der Bayerischen Bauordnung wird verwiesen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Landratsamt Aschaffenburg.