Sitzung: 10.09.2019 BA/065/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Die Anzahl der vorgesehenen Vollgeschosse, i. B.
hinsichtlich des Staffelgeschosses, ist vom Landratsamt Aschaffenburg zu
überprüfen. Entsprechendes gilt hinsichtlich der einzuhaltenden Wandhöhen;
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hierfür wurden nicht
beantragt und werden entsprechend nicht erteilt.
Das gegenständliche
Gebiet ist für eine Bebauung konzipiert für die eine zur Verfügung stehende
Löschwassermenge von 48 cbm ausreichend ist. Vorbehaltlich der Vorlage einer
diesbezüglichen Bestätigung des Brandschutzsachverständigen wird
a)
das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans (Dachneigung) zugunsten der vorgesehenen
Dachbegrünung erteilt.
b) das
gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplans für den im Vorgartenbereich vorgesehenen Stellplatz erteilt.
Vom Antrag auf Abweichung von den Vorgaben der
Bayerischen Bauordnung hinsichtlich der erforderlichen Barrierefreiheit wird
Kenntnis genommen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Landratsamt
Aschaffenburg.
Auf die Verpflichtung zur Errichtung eines Kinderspielplatzes bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen gem. Art. 7 der Bayerischen Bauordnung wird verwiesen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Landratsamt Aschaffenburg.