Sitzung: 10.09.2019 BA/065/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gegenständliche
Gebiet ist für eine Bebauung konzipiert für die eine zur Verfügung stehende
Löschwassermenge von 96 cbm ausreichend ist.
Vorbehaltlich der
Vorlage einer diesbezüglichen Bestätigung des Brandschutzsachverständigen wird das
gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben, unter Beachtung der
folgenden Vorgaben, erteilt und der beantragten mitarbeiterbezogenen
Stellplatzalternative zugestimmt:
-
Die
erforderlichen Stellplätze sind, unter Beachtung der Begrünungsvorgaben in den
Baugenehmigungen vom 16.09.1999 (Boschstraße 16 - mit dem damaligen
Bepflanzungsplan vom 29.07.1999) und 05. Februar 2003 (Siemensstraße 21 - mit
dem Übersichtsplan und Stellplatznachweis vom 20.04.2001) anzulegen bzw.
abzulösen; ein entsprechender Freiflächengestaltungsplan ist hierzu
nachzureichen.
- Die im östlichen Bereich des Anwesens Boschstraße 16, aufgrund der dort errichteten Feuerwehrzufahrt nicht vollständig angelegte Pflanzfläche, ist auszugleichen.