Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gegenständliche Gebiet ist für eine Bebauung konzipiert für die eine zur Verfügung stehende Löschwassermenge von 96 cbm ausreichend ist.

 

Vorbehaltlich der Vorlage einer diesbezüglichen Bestätigung des Brandschutzsachverständigen wird das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauvorhaben, unter Beachtung der folgenden Vorgaben, erteilt und der beantragten mitarbeiterbezogenen Stellplatzalternative zugestimmt:

 

-       Die erforderlichen Stellplätze sind, unter Beachtung der Begrünungsvorgaben in den Baugenehmigungen vom 16.09.1999 (Boschstraße 16 - mit dem damaligen Bepflanzungsplan vom 29.07.1999) und 05. Februar 2003 (Siemensstraße 21 - mit dem Übersichtsplan und Stellplatznachweis vom 20.04.2001) anzulegen bzw. abzulösen; ein entsprechender Freiflächengestaltungsplan ist hierzu nachzureichen.

-       Die im östlichen Bereich des Anwesens Boschstraße 16, aufgrund der dort errichteten Feuerwehrzufahrt nicht vollständig angelegte Pflanzfläche, ist auszugleichen.