Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Die Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung eines Teilbereichs des Erdgeschosses als Carport, unmittelbar im Einfahrtsbereich des Anwesens an der Gräfenbergstraße, ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu überprüfen.