Sitzung: 10.09.2019 BA/065/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Die Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung eines Teilbereichs des Erdgeschosses als Carport, unmittelbar im Einfahrtsbereich des Anwesens an der Gräfenbergstraße, ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu überprüfen.