Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die unten aufgeführten Grundstücke zum Höchstgebot mit folgenden Kriterien zu verkaufen:

 

1.      Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Erwerb

2.      Selbstnutzung von mindestens 10 Jahren nach Bezug

3.      Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wingertsberg - Änderung 6“ sind einzuhalten

4.      Bewerbungsfrist endet am 17.01.2020 (8 Wochen nach Bekanntgabe in den Hösbacher Nachrichten)

5.      Bewerbungen können für mehrere Grundstücke abgegeben werden. Eine Zuteilung erfolgt aber für maximal 1 Grundstück pro Bewerber(-familie).

6.      Bei wertgleicher Abgabe eines Gebotes für das gleiche Grundstück entscheidet das Los

7.      Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung besteht nicht.

8.      Die Nebenkosten zum Kaufvertrag (z. B. Notar, Grund- und Liegenschaftsbuchberichtigung, Grunderwerbsteuer) trägt der Käufer

 

Bei der notariellen Beurkundung soll zur Sicherung der Bauverpflichtung und Selbstnutzung ein Rückkaufsrecht zum Verkaufspreis  für den Fall eingetragen werden, dass diese Kriterien nicht erfüllt werden.

 

Grundstück                 Lage                                       Größe               Mindestverkaufspreis

Fl.-Nr. 1000/267            Schubertstraße 8 a                546 m²                      212.940 €

Fl.-Nr. 1000/268            Schubertstraße 8 b                535 m²                      208.650 €

Fl.-Nr. 1000/269            Schubertstraße 8 c                491 m²                      191.490 €

Fl.-Nr. 1000/188            Haydnstraße 5                       591 m²                      230.490 €

 

Dies entspricht einem Verkaufspreis für alle Grundstücke von mindestens 843.570 €.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabe und den Verkauf der Grundstücke zeitnah nach Ablauf der Bewerbungsfrist durchzuführen.

 

Dem 1. Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter im Amt wird Beurkundungsvollmacht erteilt.