Sitzung: 14.11.2019 MGR/073/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23, Befangen: 0
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt, die unten aufgeführten Grundstücke zum Höchstgebot
mit folgenden Kriterien zu verkaufen:
1. Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren
nach Erwerb
2. Selbstnutzung von mindestens 10 Jahren nach
Bezug
3. Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Wingertsberg - Änderung 6“ sind einzuhalten
4. Bewerbungsfrist endet am 17.01.2020 (8
Wochen nach Bekanntgabe in den Hösbacher Nachrichten)
5. Bewerbungen können für mehrere Grundstücke
abgegeben werden. Eine Zuteilung erfolgt aber für maximal 1 Grundstück pro
Bewerber(-familie).
6. Bei wertgleicher Abgabe eines Gebotes für
das gleiche Grundstück entscheidet das Los
7. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung besteht
nicht.
8. Die Nebenkosten zum Kaufvertrag (z. B. Notar,
Grund- und Liegenschaftsbuchberichtigung, Grunderwerbsteuer) trägt der Käufer
Bei der notariellen Beurkundung soll zur Sicherung der Bauverpflichtung
und Selbstnutzung ein Rückkaufsrecht zum Verkaufspreis für den Fall eingetragen werden, dass diese
Kriterien nicht erfüllt werden.
Grundstück Lage Größe Mindestverkaufspreis
Fl.-Nr. 1000/267 Schubertstraße 8 a 546 m² 212.940 €
Fl.-Nr. 1000/268 Schubertstraße 8 b 535 m² 208.650 €
Fl.-Nr. 1000/269 Schubertstraße 8 c 491 m² 191.490 €
Fl.-Nr. 1000/188 Haydnstraße 5 591 m² 230.490
€
Dies
entspricht einem Verkaufspreis für alle Grundstücke von mindestens 843.570 €.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, die Vergabe und den Verkauf der Grundstücke zeitnah
nach Ablauf der Bewerbungsfrist durchzuführen.
Dem 1.
Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter im Amt wird Beurkundungsvollmacht
erteilt.