Sitzung: 21.01.2020 BA/069/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen für die Errichtung eines zusätzlichen Wohnhauses (Erdgeschoss, Dachgeschoss) mit einer Betriebsleiterwohnung an
der im Lageplan dargestellten Stelle wird unter Beachtung der folgenden
Vorgaben erteilt:
-
Die
Erschließung (Andienung samt Zu- und Abfahrt, Grundstücksanschlüsse) hat über
die Breunsberger Straße und nicht über den Flurweg mit den Flur-Nr. 333/131 und
2300, jeweils Gemarkung Wenighösbach) zu erfolgen.
- Die mit der Erschließung des Grundstücks verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.