Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines zusätzlichen Wohnhauses (Erdgeschoss, Dachgeschoss) mit einer Betriebsleiterwohnung an der im Lageplan dargestellten Stelle wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

-          Die Erschließung (Andienung samt Zu- und Abfahrt, Grundstücksanschlüsse) hat über die Breunsberger Straße und nicht über den Flurweg mit den Flur-Nr. 333/131 und 2300, jeweils Gemarkung Wenighösbach) zu erfolgen.

-          Die mit der Erschließung des Grundstücks verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.