Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 4, Anwesend: 22, Befangen: 0

Beschluss:

 

1. Für die Entwicklung eines Baugebiets nordwestlich der „Schöllkrippener Straße“ wird der gültige Flächennutzungs- und Landschaftsplan Hösbach (Neuüberarbeitung Gesamtgemarkung) i. d. F. 15.07.2009, im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Änderung 5 –Baugebiet Ziegeläcker“ geändert.

 

2. Der 2,1 ha große Geltungsbereich, bestehend aus den Flur Nr. 3456, 3459, 3459/2, 3459/3, 3459/4, 3459/5, 3459/6, Teilbereiche aus 3460, 658/10 und 658/13, Gemarkung Hösbach, soll künftig als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO dargestellt und als „5. Änderung – Bereich Ziegeläcker“ benannt werden.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten und den Marktgemeinderat hierüber wieder in Kenntnis zu setzen bzw. erforderliche Beschlussfassungen zu veranlassen.

 

4. Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Gemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.