Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22, Befangen: 0

Beschluss:

 

1. Für das Gebiet nordwestlich der „Schöllkrippener Straße“, bestehend aus den Flurnummern 3456, 3459, 3459/2, 3459/3, 3459/4, 3459/5, 3459/6 sowie Teilbereiche Flur Nr. 3460, 658/10 und 658/13 der Gemarkung Hösbach, wird ein qualifizierter Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2. Das geplante, ökologisch ausgerichtete Baugebiet soll als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Ziegeläcker“. Der Marktgemeinderat berät und beschließt vor der Planungsvergabe soziale und ökologische Kriterien, die vorher interfraktionell abgestimmt sind.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, die weiteren Verfahrensschritte vorzubereiten und den Marktgemeinderat hierüber wieder in Kenntnis zu setzen.

 

4. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan Hösbach (Neuüberarbeitung Gesamtgemarkung) soll im Parallelverfahren geändert werden, um dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen (§ 8 Abs. 2 BauGB). Hierzu erfolgte eine gesonderte Beschlussfassung.

 

5. Es wird bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des Gemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.