Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung empfiehlt, dass sich der Markt Hösbach an dem noch bis August 2020 neu zu gründenden „Kommunalen Klimaschutz-Netzwerkt“ beteiligt.

 

Vorausgesetzt wird für die Neugründung des Netzwerkes, dass alle Fördervoraus­setzungen erfüllt werden. Dem MGR ist jährlich Bericht zu erstatten über die geplanten, in Angriff genommenen und erledigten Projekte.

 

Die Zustimmung wird an folgende Bedingungen geknüpft:

 

·           Das Netzwerkmanagement erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein Maßnahmenpaket, das individuell auf die Belange des Marktes Hösbach abgestimmt ist.

·           Das Netzwerkmanagement berichtet spätestens am Ende der Laufzeit von drei Jahren im Marktgemeinderat über  die Gesamtergebnisse und Erfolge der Netzwerkarbeit.

·           Das Netzwerkmanagement sorgt auch in dieser Netzwerkphase für eine ausgewogene Mischung der Inhalte und Schwerpunkte, so dass auch Kinder und Jugendliche, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von der Netzwerkarbeit profitieren können.

·           Die Mitarbeit im Klimaschutz-Netzwerk wird durch eine Person des Marktes Hösbach begleitet.

·           Die Netzwerkarbeit wird jährlich zu 60% aus Bundesmitteln gefördert. Die Kosten des Eigenanteils in den Jahren der Netzwerkarbeit sollen auf folgende Sätze begrenzt werden:

·           In drei Jahren entstehen max. Kosten bis zu 66.666 € (Brutto).

·           Gleichzeitig steht eine max. Förderung in Höhe von 40.000 € (Brutto) zur Verfügung.

·           Der Eigenanteil beträgt max. 26.666 € (Brutto) verteilt auf die Haushaltsjahre 2021 bis 2023.

·           Der Marktgemeinderat erhält einen jährlichen Bericht des Netzwerkmanagers mit Blick auf Zeitplanung, Kostenentwicklung und Qualität der geplanten Netzwerkziele sowie Netzwerkaktivitäten.

·           Die Mitarbeit im Kommunalen Klimaschutz-Netzwerk wird auf drei Jahre befristet. Über die Fortführung der Mitarbeit im Netzwerk entscheidet der Marktgemeinderat am Ende der Laufzeit.