Sitzung: 21.04.2020 BA/072/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, Dachneigung, Dachausbau) werden unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
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Die zur Verfügung
stehende Löschwassermenge von 48 cbm/2 Stunden muss für das Bauvorhaben
ausreichend sein.
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Die zusätzlich erforderlichen
Rettungswege müssen mit den vorhandenen Steckleitern der Feuerwehren (DIN
14711) erreichbar sein.
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Die vorgesehenen
Stellplätze müssen verkehrssicher angefahren werden können.
Weitergehende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden nicht beantragt und werden entsprechend nicht erteilt.