Sitzung: 21.04.2020 BA/072/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze) sowie hinsichtlich der vorgesehenen Bauform (EG, OG, Satteldach mit Dachneigung 25°) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Die Garagenzufahrt ist mit wasserdurchlässigen Pflastersystemen, begrünten Pflasterflächen (z.B.
Rasengittersteinen) oder Schotterflächen, jeweils mit den hierfür
erforderlichen Tragschichten, zu errichten.