Sitzung: 23.04.2020 MGR/081/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21, Befangen: 0
Beschluss:
1. Aufgrund der Art. 63 ff Gemeindeordnung erlässt der Markt Hösbach folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung des Marktes Hösbach
für das
Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Hösbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 32.237.900 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 16.818.100 €
ab.
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.800.800 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 12.050.000 € festgesetzt.
§ 4
Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest-
gesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( Grundsteuer A ) 310 %
b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) 310 %
2. Gewerbesteuer 330 %
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Stellenplan
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
2. Der vorgelegte Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 werden beschlossen.
3. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 und der Stellenplan für das Jahr 2020 in der
vorliegenden Fassung werden beschlossen.