Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23

Beschluss:

 

Die monatliche Dienstaufwandsentschädigungspauschale für den 2. Bürgermeister wird festgesetzt auf 552,70 €. 

 

Die monatliche Dienstaufwandsentschädigungspauschale für den 3. Bürgermeister wird festgesetzt auf 276,35 €. 

 

Die Aufwandsentschädigung für Vertretungstage des Ersten Bürgermeisters (Tagesbetrag) wird festgesetzt auf 188,99 € (2. und 3. Bürgermeister)

 

Bei stundenweisen Vertretungen wie Gratulationen, Sitzungen. dgl. sind für den 2. Bürgermeister 20 Stunden und für den 3. Bürgermeister 10 Stunden im Monat über die monatliche Pauschale abgedeckt. Alle übersteigenden Stunden werden mit 25 € pro Stunde berechnet.

 

Die Entschädigung der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister/innen nehmen gemäß Art 54 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) an den gleichen prozentualen Erhöhungen teil, wie die Grundgehälter der Besoldungsordnung A des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG).