Sitzung: 07.05.2020 MGR/082/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 23
Beschluss:
Die monatliche Dienstaufwandsentschädigungspauschale für den 2. Bürgermeister wird festgesetzt auf 552,70
€.
Die monatliche Dienstaufwandsentschädigungspauschale für den 3. Bürgermeister wird festgesetzt auf 276,35 €.
Die Aufwandsentschädigung für Vertretungstage des Ersten Bürgermeisters
(Tagesbetrag) wird festgesetzt auf 188,99
€ (2. und 3. Bürgermeister)
Bei stundenweisen Vertretungen wie Gratulationen, Sitzungen. dgl. sind
für den 2. Bürgermeister 20 Stunden und für den 3. Bürgermeister 10 Stunden im
Monat über die monatliche Pauschale abgedeckt. Alle übersteigenden Stunden
werden mit 25 € pro Stunde berechnet.
Die Entschädigung der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister/innen nehmen
gemäß Art 54 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen
(KWBG) an den gleichen prozentualen Erhöhungen teil, wie die Grundgehälter der
Besoldungsordnung A des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG).