Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 1

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenzen, Carportdach, Ziegelfarbe, Pultdach, Vorgartengrün, Bedachung des Quergiebels) wird, entsprechend den Vermerken in dem am 23. Juli 2020 eingegangenen Freiflächenplan, unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

-                      die beiden Carportdächer sind extensiv zu begrünen,

-                     Zufahrten, Zugänge und Stellplätze sind mit versickerungsfähigem Pflaster samt dem hierfür erforderlichem Unterbau zu erstellen.

 

Die städtebauliche Vertretbarkeit des beantragten versetzten Pultdachs ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.