Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Frage 1:

Über die erforderlichen Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt Aschaffenburg in eigener Zuständigkeit. Von einer etwaig erforderlichen Abweichung wird Kenntnis genommen.

 

Frage 2:

Der Nachweis eines Stellplatzes für die im Jahr 1972 in der linken Gebäudehälfte (Obergeschoss) genehmigte und nach Angaben des Antragstellers im Jahr 1978 im Dachgeschoss erweitere Wohnung wird als ausreichend betrachtet (Altfallregelung).

 

Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen für die zusätzlich vorgesehenen Wohneinheiten richtet sich nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

 

Frage 3:

Zu dem skizzierten Bauvorhaben (Grundriss, Dachneigung und Firsthöhe) wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht gestellt.