Sitzung: 28.07.2020 BA/075/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Frage 1:
Über die erforderlichen Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt
Aschaffenburg in eigener Zuständigkeit. Von einer etwaig erforderlichen
Abweichung wird Kenntnis genommen.
Frage 2:
Der Nachweis eines Stellplatzes für die im Jahr 1972 in der linken
Gebäudehälfte (Obergeschoss) genehmigte und nach Angaben des Antragstellers im
Jahr 1978 im Dachgeschoss erweitere Wohnung wird als ausreichend betrachtet
(Altfallregelung).
Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen für die zusätzlich vorgesehenen
Wohneinheiten richtet sich nach den Vorgaben der gemeindlichen
Stellplatzsatzung.
Frage 3:
Zu dem skizzierten Bauvorhaben (Grundriss, Dachneigung und Firsthöhe) wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht gestellt.