Sitzung: 28.07.2020 BA/075/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
a)
Das gemeindliche Einvernehmen
für
die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
(Kniestock, Wandhöhe im Bereich der Zwerchhäuser) wird erteit.
b)
Die
erforderliche Anzahl an Stellplätzen für den Gewerbebetrieb ist unter
Einhaltung der hierfür geltenden Vorgaben auf dem Grundstück nachzuweisen.
c)
Das gemeindliche
Einvernehmen zur Ablösung der für die vorgesehenen Wohneinheiten erforderlichen
Stellplätze, die nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden können, wird
erteilt.