Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Befangen: 1

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zu der vorgelegten Änderungsplanung wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:

 

Die Abteilung Wasser- und Bodenschutz im Landratsamt Aschaffenburg ist im weiteren Genehmigungsverfahren zu beteiligen.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass sich das Bauvorhaben am Gewässer Nonnenbach, somit in einer Hochwassergefahrenfläche, befindet. Für etwaige Überschwemmungsschäden kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Ein etwaig erforderlicher Retentionsraumausgleich wird ggf. vom Landratsamt Aschaffenburg festgesetzt.

 

Mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist keine Aussage verbunden, ob das beantragte Bauvorhaben durch den Markt Hösbach gefördert wird; diesbezüglich ist eine eigene Antragstellung erforderlich. Insofern kann vom Antragsteller aufgrund der heutigen Beschlussfassung auch kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.