Sitzung: 10.11.2020 BA/078/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Die vorgelegten
Varianten 1 und 2 widersprechen der Darstellung der Fläche im Flächennutzungsplan als
Grünfläche. Hierdurch liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor. Eine
gesicherte Erschließung ist nicht gegeben; das gemeindliche Einvernehmen kann demnach
zu diesen beiden Varianten 1 und 2 nicht erteilt werden.
Bei der
vorgelegten Variante 3 handelt es sich nicht um eine untergeordnete
bauliche Erweiterung des bestehenden Gebäudes Schützenweg 6 und 8; ein Einfügen
dieses Bauvorhabens in eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist nicht
gegeben, hierdurch liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor. Eine
gesicherte Erschließung ist nicht gegeben; das gemeindliche Einvernehmen kann
zu dieser Variante 3 nicht erteilt werden.