Sitzung: 08.12.2020 BA/079/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu der geänderten Planung a) Gartentreppe samt Stützmauer und b)
Stützmauer im Zufahrtsbereich wird das gemeindliche Einvernehmen unter
Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Die Stützmauer im Bereich vor der Garage darf erst in einem Abstand von
50cm nach der Grundstückgrenze beginnen und auf den ersten 3m nicht höher als
80 cm sein.
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Befreiung bzw. Ausnahme
von den Festsetzungen des Bebauungsplans(c)Geländeveränderungen mit Stützmauern
im rückwärtigen Bereich) wird unter Beachtung der folgenden Vorgaben erteilt:
Entsprechend den Bestimmungen der gemeindlichen Entwässerungssatzung
darf das dort anfallende Grundwasser nicht in die gemeindliche
Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden. Für etwaige Überschwemmungsschäden
kann der Markt Hösbach nicht haftbar gemacht werden. Dem Antragsteller wird
angeraten durch geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend tätig zu werden.