Sitzung: 08.12.2020 BA/079/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Vom vorliegenden Bauantrag wird Kenntnis genommen.
Vor einer Entscheidung über das
gemeindliche Einvernehmen bedarf es noch
-
einer
Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle
Aschaffenburg im Bezug auf den geringen Waldabstand,
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einer
Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg
bezogen auf die Frage, ob für das errichtete Schwimmbecken eine
Abstandsflächenübernahme erforderlich ist.
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem
Bauantrag wird gegenwärtig nicht erteilt.
Der Markt Hösbach
behält sich ausdrücklich vor, gerichtlich den Rückbau der auf Gemeindegrund
errichteten baulichen Anlagen einklagen und die fortgesetzte Nutzung der
gemeindlichen Grundstücke unterbinden zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Ortstermin zur Besichtigung des Anwesens zu terminieren.