Beschluss:
1. Aufgrund der Art. 63 ff Gemeindeordnung erlässt der Markt Hösbach folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung des Marktes Hösbach
für das
Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Hösbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 32.673.600 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.198.000 €
ab.
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.776.500 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.315.000 € festgesetzt.
§ 4
Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt fest-
gesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ( Grundsteuer A ) 310 %
b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) 310 %
2. Gewerbesteuer 330 %
§ 5
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Stellenplan
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
2. Der vorgelegte Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 werden beschlossen.