Sitzung: 12.10.2021 BA/088/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Zu den vorstehenden Fragen
- Nr. 1 (Walmdach mit einer Dachneigung
von 25°),
- Nr. 2 (Satteldach mit einer
Dachneigung von 20°),
- Nr. 3 (Staffelgeschoss samt
Flachdach),
- Nr. 4 (Baugrenzenüberschreitung),
- Nr. 5 (giebelständige Bauweise),
wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, für die jeweils
erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, in Aussicht
gestellt.
Die städtebauliche
Vertretbarkeit des Bauvorhabens ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im
Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen.