Sitzung: 15.02.2022 BA/092/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Die Erteilung des
gemeindlichen Einvernehmens für die beantragten Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans (Flachdach, bergseitige Wandhöhe) wird unter
Beachtung der folgenden Vorgaben in Aussicht gestellt:
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Es
ist sicher zu stellen, dass eine extensive Dachbegrünung zwingend vorgenommen
wird und die zusätzlich vorgesehenen Photovoltaikmodule, wie in den
Antragsunterlagen am 14.02.2022 beschrieben, ökologisch sinnvoll angeordnet
werden;
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die
städtebauliche Vertretbarkeit des Bauvorhabens ist von der Unteren
Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg weitergehend zu prüfen;
- über die nachbarschaftlichen Belange hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu entscheiden.