Sitzung: 05.04.2022 BA/094/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen für die erforderlichen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans (Baugrenze, überbaute Fläche, Dachform, Art der
Bedachung, Traufhöhe) wird unter Beachtung der
folgenden Vorgaben erteilt:
-
Die
Beschichtung des Trapezblechs muss in »matt«
ausgeführt sein,
-
die mittlere Wandhöhe des Gebäudes darf drei Meter
(einschließlich Sockel) nicht überschreiten,
- aufgrund des vorgesehenen Grenzanbaus müssen die Eigentümer des angrenzenden Flurstücks 3615, Gemarkung Rottenberg dem Bauvorhaben zugestimmt haben.