Sitzung: 24.11.2022 MGR/131/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Anwesend: 21
Beschluss:
1. Die
eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ziegeläcker“ werden
zur Kenntnis genommen und den Beurteilungen wird zugestimmt.
Die daraus
resultierenden, wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des Entwurfs werden
gebilligt und sollen durch Frau Schade, PlanES, eingearbeitet werden.
·
Anpassung des
Geltungsbereichs auf die konkret betroffenen Grundstücke und Grundstücksteile.
·
Festsetzung eines Fuß-und
Radweges.
·
Festsetzung einer Fläche
für Aufschüttungen und Geländemodellierung.
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Festsetzung des
vorhandenen Grünstreifens rückwärtig zur Ziegeleistraße zum Erhalt sowie der
Grünfläche innerhalb des Baugebietes (nicht mehr durch einen Fußweg
unterbrochen).
·
Festsetzung von
Aufstellflächen für die Feuerwehr sowie eines Müllsammelplatzes.
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Festsetzung der
Ausgleichsfläche A3.
·
Verzicht auf die mittige
Stichstraße von der Schöllkrippener Straße, stattdessen Festsetzung von zwei Stichstraßen
zur Andienbarkeit der mittigen Häuserzeilen mit Verbindung durch einen Fußweg.
·
Festsetzung zum
Anpflanzen von Laubbäumen.
·
Änderung des Standortes
des geplanten Spielplatzes auf der Flur Nr. 658/10, Gemarkung Hösbach
(Verschiebung in Richtung Osten), Anpassung des Stellplatzstandortes und Festsetzung
des Umgriffs einer Fläche für erneuerbare Energien.
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Anpassungen bei den
festgesetzten Baufenstern.
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Konkretisierung der
Festsetzung zu den maximalen Trauf- und Firsthöhen.
·
Definition der Oberkanten
der geplanten Straßenhöhen.
·
Diverse Hinweise, die aus
den Stellungnahmen ergangen sind und direkt übernommen werden konnten (u. a.
auf bestehende, landwirtschaftliche Betriebe um Umfeld).
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Punktuelle
Anpassungen/Ergänzungen an den Entwurfsunterlagen (Begründung, Umweltbericht).
Darüber hinaus
soll die Verwaltung die angedachte Versorgung des Gebietes mit dem KNW-Netz in
Zusammenarbeit mit der Alten Ziegelei Grün UG & Co. KG und dem
Elektrizitätswerk Goldbach - Hösbach GmbH & Co. KG weiter zielführend
begleiten.
2. Das Büro PlanES
wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die förmliche Beteiligung
der Öffentlichkeit und Behörden sowie Träger öffentlicher Belange (§§ 3, 4 Abs.
2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Parallel hierzu erfolgt die
Änderung des Flächennutzungsplans (vgl. § 8 Abs. 3 BauGB).
3. Die Verwaltung
wird beauftragt parallel hierzu den noch erforderlichen städtebaulichen und
Erschließungsvertrag zur Beschlussfassung vorzubereiten. Die Unterzeichnung hat
vor Eintritt der Planreife zu erfolgen.
3. Es wird
bestätigt, dass kein nach Art. 49 GO persönlich beteiligtes Mitglied des
Marktgemeinderates an der Beratung und Abstimmung teilgenommen hat.