Sitzung: 20.07.2023 MGR/146/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 24
Beschluss:
1.) Der Kooperationsvereinbarung wird, mit der Ergänzung in § 2 Abs. 3, pro Schuljahr, zugestimmt.
2.) Die Kooperationsvereinbarung wird um folgenden § 1 Abs. 3b ergänzt:
„Der KoGa-Partner schließt mit seiner Betreuungszeit an die zu erbringende 4. Stunde im Unterrichtstag an, sofern dies erforderlich ist. Dies ermöglicht eine Betreuung der Kinder ab 11:20 Uhr. Der KoGa-Partner erhält dafür vom Markt einen Kostenersatz bis zu einer Höhe von 18.000 €.“
3.) Der 1. Bürgermeister soll sich bei dem zuständigen Ministerium dafür einsetzen, dass die Zeiten zwischen dem tatsächlichen und dem regulären (nach Stundenplan) Unterrichtsende bei der Förderung gem. BayKiBiG berücksichtigt werden.